menschenrecht privatsphäre
„Hausbesitzer oder Geschäftsleute, die sich durch unangemeldete Besuche von Mitarbeitern der GEMA/GEZ belästigt fühlen, können sich dagegen mit einem Hausverbot wehren, hat das Amtsgericht Bremen entschieden. Das zuständige Amtsgericht Bremen entschied, dass ein ausgesprochenes Hausverbot „zulässig und wirksam“ ist (Urteil vom 23.8.2010, Az. 42 C 43/10). Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass der GEMA/GEZ gegenüber den Bürgern keinerlei „hoheitliche Zwangsrechte“ zustehen.“